Ich bin neben meiner Kosmetik-Tätigkeit auch noch als Massagetherapeutin tätig – brauche ich 2 Berufshaftpflichtversicherungen?

Nein, es werden keine 2 Berufshaftpflichtversicherungen benötigt.

Wir versuchen alle Tätigkeiten in einem Vertrag unterzubringen. Es bleibt auch bei einem Beitrag.