Kosmetikstudio Behandlungsraum mit Stuhl und Geräten

Sichern Sie den laufenden Praxisbetrieb und Ihre Geräte

  • Betriebs-/ Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Betriebs- / Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsversicherung

  • Feuerversicherung
    Schäden an versicherten Gegenständen in der Praxis durch Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Raub
    Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb der Praxis oder Grundstückes und Vandalismus nach einem Einbruch.
  • Leitungswasserversicherung
    Schäden an versicherten Sachen durch austretendes Wasser aus dem festverbundenen Rohrleitungssystem, inkl. Folgeschäden
  • Sturmversicherung
    Schäden an versicherten Sachen durch Sturm, inkl. Folgeschäden

Für die Betriebsversicherung gilt als Versicherungssumme der Neuwert der kompletten Praxisausstattung

  • Kosmetik-/Ästhetikgeräte
  • Studio/Institutausststtung
  • Studio/Instituselektronik (PC, Telefonanlage, Kartenlesegeräte usw.)
  • Waren und Vorräte

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn ein Kosmetikbetrieb infolge eines Schadens (siehe o.g. Gefahren) nicht möglich ist, tritt die Unterbrechungsversicherung ein. Unterbrechungsschaden ist sowohl der entgangene Betriebsgewinn als auch der Aufwand an fortlaufenden Geschäftskosten, z.B. Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, bestimmte Steuer- und Versicherungsbeiträge, Kapitalzinsen (Kredite) und sonstige laufende Kosten (z.B. Praxismiete).
Die Betriebsunterbrechungsversicherung haftet auch für Folgeschäden, die nicht sofort erkennbar sind, jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens erkennbar werden oder entstehen.

Elektronikversicherung

Heutzutage ist auch kaum eine Kosmetikstudio oder Institut in der Lage, sich dem Wettbewerb ohne den Einsatz von medizintechnischen Anlagen zu stellen.

Alle Geräte müssen effektiv, dauerhaft und reibungslos funktionieren.
Kommt es durch unvorhersehbare Ereignisse zur Beschädigung oder gar zur Zerstörung, sind z. T. enorme Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung gegeben.

Abhilfe schafft eine Elektronikversicherung.

Versicherungssumme
Im Rahmen der Elektronikversicherung errechnet sich die Versicherungssumme aus dem Neuwert (Listenpreis) der zu versichernden Geräte.

Versicherte Gefahren

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Kurzschluss, Überspannung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm, Überschwemmung, Feuchtigkeit
  • …. sowie alle weiteren äußeren Einwirkungen die zu einem Sachschaden führen, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen nicht ausgeschlossen sind oder anderweitig definiert sind
  • Mobiler Einsatz der elektronischen Geräte (z.B. Vorträge/Hausbesuche)

Rechtsschutzversicherung

Mit unserer Rechtsschutzversicherung erhalten Kosmetikstudios eine besondere Absicherung im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Die Rechtsschutzversicherung ist nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung zu verwechseln.
In der Berufshaftpflichtversicherung hat der Rechtsschutz eine passive Rolle (wenn Sie einen Schaden verursacht haben, werden Sie vom Haftpflichtversicherer auch anwaltlich vertreten: PASSSIVER RECHTSSCHUTZ

Aktiver Rechtsschutz

Wenn Sie Ihr eigenes Recht durchsetzen möchten oder müssen, lässt sich das oftmals nur vor Gericht und mit Hilfe von Anwälten durchsetzen, hier spricht man von aktivem Rechtsschutz.

Der eigene (private oder berufliche) Rechtsschutz übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten sowie etwaige Aufwendungen für Sachverständige.

Ohne eigene Rechtsschutzversicherung besteht sonst für Sie ein nicht unbeträchtliches Kostenrisiko.

Was kann in Sachen Rechtsschutz passieren?

Da gibt es sehr viele Ansatzpunkte:

  • Das zuständige Finanzgericht erhebt Anklage wegen vermeintlich nicht gezahlter Steuern.
  • Wegen wiederholter Unregelmäßigkeiten mussten Sie einem Angestellten kündigen. Beim Amtsgericht wird eine Kündigungsschutzklage angestrebt. Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei in der ersten Instanz die eigenen Kosten selbst. Diese Kosten werden dann von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
  • Die Berufsgenossenschaft nimmt nach einem Arbeitsunfall beim Firmeninhaber Regress.
  • Der Kosmetikerin muss sich gegen Fahrverbot, Führerscheinentzug usw. in Zusammenhang mit dem Dienstfahrzeug wehren.
  • Streitigkeiten wegen der Betriebserlaubnis.
  • Streitigkeiten mit dem Vermieter der Studioräume.
  • Abwehr von gerichtlichen Ansprüchen nach der DSGVO.
  • Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung sowie für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.