Es besteht eine Verpflichtung für Kosmetiker*innen, sich bei Beginn ihrer Selbständigkeit bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege BGW in Hamburg anzumelden.
Versicherungsschutz besteht nur für die Angestellten, den Beitrag bezahlt der Arbeitgeber vollumfänglich.
Für den Arbeitgeber besteht keine Beitragspflicht, es ist aber eine freiwillige Mitgliedschaft möglich., wobei der Versicherungsschutz dann nur bei Arbeit- und Wegeunfällen besteht.