Wie wird der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet? Der Beitrag wird ausschliesslich nach dem Einkommen berechnet. In der Pflegepflichtversicherung bezahlen Kinderlose einen höheren Beitrag. Zur Zeit (inclusive. Pflegepflichtversicherung): Höchstbetrag, kinderlos mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld = 804,83 € (+voller Zusatzbeitrag der KK) Niedrigster Beitrag (Einkommen 1248,33 € mtl.) kinderlos mit Anspruch auf Krankengeld ohne Zusatzbeitrag Krankenkasse: 182,26 € utzi2025-04-01T09:17:07+02:00 Beitrag teilen! FacebookXLinkedInWhatsAppPinterestXingE-Mail