In der Privaten Krankenversicherung können die gewünschten Leistungen frei gewählt werden.
  • Versicherungsschutz im ambulanten Bereich (freie Arzt- und Heilpraktikerwahl)
  • Versicherungsschutz im Krankenhaus (Wahl des Krankenhauses, Wahl der Unterbringung 1 oder 2 Bett-Zimmer, freie Arztwahl)
  • Versicherungsschutz im Bereich der zahnärztlichen Versorgung (Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays)
  • Krankentagegeldversicherung (Verdienstausfall) kann frei ab dem gewünschten Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden)