Grundsätzlich sind Selbständige ohne Anspruch auf Krankentagegeld versichert. Es gibt jedoch die Möglichkeit gegen Beitragszuschlag ein Krankentagegeld zu versichern.
Ein Krankentagegeldanspruch besteht dann ab dem 43. Tage der Arbeitsunfähigkeit, längstens aber für 78 Wochen.