Mitglieder der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) können durch eine Krankenzusatzversicherung die Qualität ihrer Absicherung erhöhen. Nicht versicherbare Leistungen in der GKV oder für den persönlichen Bedürfnissen des Einzelnen als nicht ausreichend, können durch ergänzenden Versicherungsschutz bei der PKV versichert werden.