Mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende können Versicherte ihre Mitgliedschaft kündigen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist dann verpflichtet innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung, ein Bestätigung der Kündigung auszustellen. Diese Bescheinigung wird dann für den „Folgeversicherer“ benötigt.