Das ist bei uns die begehrteste Frage der letzten 35 Jahre. Sie lässt sich in 3 Szenarios teilen:

Kundin stürzt auf der Treppe und bricht sich das Bein weil…..

  1. Die Kosmetikerin die Treppe nass gewischt hat, die Treppe noch nicht trocken war und kein Hinweisschild aufgestellt wurde.
  2. die Treppe zu den gemieteten Räumen schadhaft war
  3. der Patient durch eigenes Ungeschick stolperte

Bei 2. Und 3. liegt kein Verschulden durch die Kosmetikerin vor, somit auch keine Leistung durch die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung!