Für die Versicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung gibt es keine Vorschriften.
Je höher die Versicherungssumme ist, desto sicherer ist es, dass der verursachte Schaden durch die Versicherung gedeckt ist. Wir haben für die Berufshaftpflichtversicherung 3, 5 oder 10 Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden zur Auswahl.

Die Versicherungssumme für die eingeschlossene Familienprivathaftpflichtversicherung richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.

Die Versicherungssumme für die Geschäftsinhaltsversicherung (Studio/Institut) richtet sich nach den Neuwerten der Studioausstattung (z.B. Möbel, elektronische Geräte, PC, Telefonanlage, Vorräte usw.)

Für die Betriebs-Unterbrechungsversicherung steht bei normaler Mitversicherung im Antrag, die gleiche Summe wie in der o.g. Inhaltsversicherung zur Verfügung. Sollte die Summe nicht ausreichen, ist eine gesonderte Kalkulation möglich